Inhalt:
Zur Planung und Einteilung der KUW-Betriebskontrollen im Sommer 2021 benötige ich Ihre Mithilfe. Teilen Sie bitte per E-Mail (KUW@dlr.rlp.de) mit, zu welchen Terminen Sie im Zeitraum von Anfang August bis in die 1. Septemberwoche, wegen Urlaub oder anderer Verpflichtungen nicht kontrolliert werden können.
Das DLR Rheinpfalz bietet am 22. und 29. Juni 2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr je eine halbe Sachkundefortbildung als Web-Seminar an. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmer nach Absolvierung der beiden halben Sachkundefortbildungen. Pro Computer und E-Mail-Adresse kann sich nur eine Person registrieren und einloggen. Zur Anmeldung können Sie nachfolgenden Link nutzen: https://www.dlr.rlp.de/Sachkunde/Fort-oder-Weiterbildung/Fortbildungstermine/DLR06554.
Dort ist zudem das Programm der beiden Veranstaltungen hinterlegt. Bei Fragen oder Problemen mit der Anmeldung können Sie sich an die nachstehenden Kontaktpersonen wenden:
Siegfried Reiners e-mail: siegfried.reiners@dlr.rlp.de Tel.:06321/671 553
Cornelia Weindel e-mail: cornelia.weindel@dlr.rlp.de Tel.: 06321/671 552
Das DLR Rheinpfalz bietet am 22. und 29. Juni 2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr je eine halbe Sachkundefortbildung als Web-Seminar an. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmer nach Absolvierung der beiden halben Sachkundefortbildungen. Pro Computer und E-Mail-Adresse kann sich nur eine Person registrieren und einloggen. Zur Anmeldung können Sie nachfolgenden Link nutzen: https://www.dlr.rlp.de/Sachkunde/Fort-oder-Weiterbildung/Fortbildungstermine/DLR06554.
Dort ist zudem das Programm der beiden Veranstaltungen hinterlegt. Bei Fragen oder Problemen mit der Anmeldung können Sie sich an die nachstehenden Kontaktpersonen wenden:
Siegfried Reiners e-mail: siegfried.reiners@dlr.rlp.de Tel.:06321/671 553
Cornelia Weindel e-mail: cornelia.weindel@dlr.rlp.de Tel.: 06321/671 552
Die Kreisverwaltungen verschicken ein bereits teilausgefülltes Formular für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet, um nach positiver Vor-Ort-Kontrolle die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten. In diesem Jahr soll die Vor-Ort-Kontrolle früher beginnen. Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.
Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10.2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich!.
(Quelle: Pressedienst, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz)
Winzer in Rheinland-Pfalz können noch bis spätestens 30. Juni bei den Kreisverwaltungen Förderanträge für Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau stellen. Das Land fördert Mehrgefahrenversicherungen gegen Hagel und Frost. Der Zuschuss beträgt 50 % der Versicherungsprämie, aber maximal 200 Euro je Hektar und Jahr. Erzeuger, die ihre Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen Hagel- und Frostschäden versichert haben, müssen für jedes Unternehmen einen eigenen Antrag einreichen. Um das Verfahren zu vereinfachen, weist das Ministerium darauf hin, dass Antragssteller ihren Versicherer bevollmächtigen können, den Behörden die erforderlichen Nachweise elektronisch zu übermitteln. In diesem Fall muss der Antragsteller nur das Antragsformular an die Kreisverwaltung senden und eine Kopie an den Versicherer. Nähere Informationen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) sind zu finden unter: https://s.rlp.de/mehrgefahren
Winzer in Rheinland-Pfalz können noch bis spätestens 30. Juni bei den Kreisverwaltungen Förderanträge für Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau stellen. Das Land fördert Mehrgefahrenversicherungen gegen Hagel und Frost. Der Zuschuss beträgt 50 % der Versicherungsprämie, aber maximal 200 Euro je Hektar und Jahr. Erzeuger, die ihre Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen Hagel- und Frostschäden versichert haben, müssen für jedes Unternehmen einen eigenen Antrag einreichen. Um das Verfahren zu vereinfachen, weist das Ministerium darauf hin, dass Antragssteller ihren Versicherer bevollmächtigen können, den Behörden die erforderlichen Nachweise elektronisch zu übermitteln. In diesem Fall muss der Antragsteller nur das Antragsformular an die Kreisverwaltung senden und eine Kopie an den Versicherer. Nähere Informationen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) sind zu finden unter: https://s.rlp.de/mehrgefahren
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erhard Sopp
Mehr Informationen erhalten Sie gerne von Ihrem Winzer oder der KUW-Geschäftstelle
Breitenweg 71
67435 Neustadt
Telefon: 0 63 21 67 12 03
Fax: 0 63 21 67 14 36
E-Mail: mail@kuw-online.de