Rundschreiben 03/2021
Inhalt:
1. Online-Seminar: Düngeverordnung 2020 & Landesdüngeverordnung 2021
Sehr geehrtes Mitglied,
1. Online-Seminar: Düngeverordnung 2020 & Landesdüngeverordnung 2021
Termin: 22.04.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Schwerpunkte der ca. zweistündigen Veranstaltung werden die allgemeinen Vorgaben (z.B. Dokumentationspflicht, Gewässer- und Bodenzustände), die praktische Vorstellung der neuen Excel-Anwendung zur N- und P2O5-Düngeplanung sowie der Umgang mit der Geobox zum Einsehen der Nitrat (rot)- und Phosphat (gelb)-Gebiete sein.
Die Anmeldung erfolgt online unter:
https://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de/DLR-Rheinpfalz/Termine/nach-Datum/DLR06499
2. Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
2. Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
Um die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (IP) und die damit verbundenen Kontrollen einfach und rechtskonform umsetzen zu können, wurde von den Bundesländern die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erstellt. Diese Broschüre enthält auch einen einseitigen Fragebogen, der vom Betrieb auszufüllen und bei einer Kontrolle vorzulegen ist. Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt im Betrieb und ist mit den sonstigen Unterlagen bzw. Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren. Zu beachten ist, dass der Fragebogen kulturübergreifend verfasst ist und auch Punkte enthält, die bei Sonderkulturen keine Rolle spielen. Die Broschüre, in der der Fragebogen enthalten ist, kann über die Homepage der Dienstleistungszentren heruntergeladen werden.
https://www.dlr.rlp.de/Pflanzenschutz/DieallgemeinenGrundsaetze-des integriertenPflanzenschutzesFebruar2021
KUW-Mitgliedsbetriebe, die an den Betriebskontrollen teilnehmen, müssen diesen Fragebogen bei Fachrechtskontrollen nicht vorlegen. Da der Integrierte Pflanzenschutz Hauptbestandteil unserer Richtlinien ist, wird alternativ, zu dieser zusätzlichen Dokumentation in Form des Fragebogens, die KUW-Betriebskontrolle anerkannt!
3. Antragsverfahren: Umstrukturierung Teil 1- für das Pflanzjahr 2022
2. Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
Um die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (IP) und die damit verbundenen Kontrollen einfach und rechtskonform umsetzen zu können, wurde von den Bundesländern die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erstellt. Diese Broschüre enthält auch einen einseitigen Fragebogen, der vom Betrieb auszufüllen und bei einer Kontrolle vorzulegen ist. Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt im Betrieb und ist mit den sonstigen Unterlagen bzw. Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren. Zu beachten ist, dass der Fragebogen kulturübergreifend verfasst ist und auch Punkte enthält, die bei Sonderkulturen keine Rolle spielen. Die Broschüre, in der der Fragebogen enthalten ist, kann über die Homepage der Dienstleistungszentren heruntergeladen werden.
https://www.dlr.rlp.de/Pflanzenschutz/DieallgemeinenGrundsaetze-des integriertenPflanzenschutzesFebruar2021
KUW-Mitgliedsbetriebe, die an den Betriebskontrollen teilnehmen, müssen diesen Fragebogen bei Fachrechtskontrollen nicht vorlegen. Da der Integrierte Pflanzenschutz Hauptbestandteil unserer Richtlinien ist, wird alternativ, zu dieser zusätzlichen Dokumentation in Form des Fragebogens, die KUW-Betriebskontrolle anerkannt!
4. Beratungsprojekt – Hinweise zur N-Düngung
4. Beratungsprojekt – Hinweise zur N-Düngung
Wird die entzugsorientierte Erhaltungsdüngung bei Reben mit Einjahresgaben bis maximal 50 kg N/ha (Mineraldünger, organische N-Dünger wie Haarmehlpellets oder Humusdüngern wie Trester [6,8 t oder 13 m³]) durchgeführt und damit die Grenze von maximal 50 kg „Rein-N“/ha nicht überschritten, muss gemäß DüV 2020 keine Düngebedarfsermittlung durchlaufen und dokumentiert werden! Diese DüV-Dokumentationspflicht tritt erst ein, wenn die wesentliche N-Menge von 50 kg/ha und Jahr überschritten wird und eine Betriebsgröße von 3 ha (über „roten“ Grundwasserkörpern von 1 ha) erreicht ist.
Durch die „50 kg N/ha – Grenze“ ist der Weg für N-Pauschalgaben bis 50 kg/ha ohne Einbeziehung von standorttypischen Wachstums- und Bodenfaktoren gegeben. Bitte gehen Sie mit dieser für den Weinbau „scheinbar vorteilhaften Ausnahmesituation“ sehr sorgfältig um, denn es ist fraglich, wie lange dieses Vorgehen mit immer knapper werdenden Ressourcen (Wasser, Boden) noch gerechtfertigt werden kann. Zudem sind N-Pauschalgaben betriebsökonomisch wesentlich teurer als eine an Standortfaktoren angepasste und damit gezielt geplante N-Düngung mit der N-Düngebedarfsermittlung!
Die neue Excel-Anwendung für die N-Düngebedarfsermittlung („N-Schätzverfahren“) mit der N-Düngeplanung sind auf folgender Homepage abrufbar: www.wasserschutzberatung.rlp.de Klicken Sie dabei auf die Box DüV und LDüV und weiter auf den Menuepunkt Weinbau und weiter auf 1.N-Düngebedarf ermitteln und dokumentieren
(Quelle: Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr.7, Gruppe Weinbau)
Die mineralische Stickstoffdüngung sollte für Ende April bis Anfang Mai eingeplant werden. In Anlagen mit ausreichender Wüchsigkeit und normalem Schnittholzanfall besteht auch in diesem Jahr kein Anlass die Stickstoffgaben zu erhöhen. Dicke Ruten in der Rebanlage sind ein Indiz für ein überreiches N-Angebot im Vorjahr. Hier sollte durch eine verminderte Stickstoffzufuhr sowie einer reduzierten Bearbeitungsintensität die Wüchsigkeit auf Normalmaß zurückgeführt werden. Rebanlagen, die in den letzten 2 bis 3 Jahren mit Humusdüngern (Trester, Komposte, Mist) versorgt wurden, sind meist ausreichend mit Stickstoff eingedeckt. Hier ist eine weitere N-Düngung nicht sinnvoll!
Bei der Düngung sind die nachfolgend aufgeführten Gewässerabstände einzuhalten:
EBENE FLÄCHEN
• Innerhalb 4 m zur Böschungsoberkante des Gewässers ist eine Zufuhr von stickstoffhaltigen oder phosphathaltigen Stoffen nicht zulässig.
• Der erforderliche Abstand reduziert sich auf 1 m, wenn für das Aufbringen Geräte verwendet werden, die über eine Grenzstreueinrichtung oder nicht überlappende Ausbringung (Streubreite = Arbeitsbreite) verfügen
GENEIGTE FLÄCHEN
• Innerhalb der ersten 3 m ab Böschungskante bei einer Steigung von mindestens 5% in den ersten 20 Metern ab Böschungskante.
• Innerhalb der ersten 5 m ab Böschungskante bei einer Steigung von mindestens 10% in den ersten 20 Metern ab Böschungskante
• Innerhalb der ersten 10 m ab Böschungskante bei einer Steigung von mindestens 15% in den ersten 30 Metern ab Böschungsoberkante.
Für geneigte Flächen können Sie sehr einfach die Gewässerabstände in der Geobox einsehen.
https://geobox-i.de/GBV-RLP/
5. Umfrage zu Begrünungen im Weinbau
5. Umfrage zu Begrünungen im Weinbau
Am DLR-Rheinpfalz wird unter Federführung von Dr. Charlotte Hardt im Rahmen der Experimentierfelder Südwest (Digitalisierung in der Landwirtschaft) eine „Begrünungs-App“ entwickelt.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte den nachfolgenden Aufruf von Dr. Charlotte Hardt:
Liebe Praktiker im Weinbau,
wir möchten das Begrünungsmanagement im Weinbau mit Hilfe einer anwenderfreundlichen Web-Applikation verbessern. Ziel des Vorhabens ist es, eine auf den jeweiligen Standort optimal angepasste Begrünung zu erreichen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Entwicklung helfen könnten. Hierfür benötigen wir einige Informationen aus der Praxis, die wir in einer kurzen Befragung unter folgendem Link zusammengestellt haben:
https://umfragen.wissenswertwein.de/index.php/857463?newtest=Y&lang=de
Alle Ergebnisse stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Rückfragen hierzu nur an:
Dr. Charlotte Hardt: 06321-671 395
Michael Bohlender: 06321-671 385
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erhard Sopp
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erhard Sopp