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74. Pfälzische Weinbautage 2021

Die 74. Pfälzischen Weinbautage, am 19. Und 20. Januar 2021, finden erstmals online statt.
Die Vorträge, Diskussionen und die Weinproben werden per Livestream übertragen. Weitere Informationen finden Sie derzeit unter:

https://events.weincampus-neustadt.de/event/74-pfaelzische-weinbautage
bzw. demnächst ebenso unter
www.weinbautage-pfalz.de,
für die Anmeldung zur Sachkunde auch unter dem Link „Direkt zu“ und „Sachkunde“ auf der Seite http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de

2. Antragsverfahren – Umstrukturierung

Vom 04. Januar bis 01. Februar 2021 können im Antragsverfahren Teil 2 die Fördermaßnahmen zur Umstrukturierung beantragt werden. Förderfähig sind nur Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz liegen und zuvor in einem Antrag Teil 1 gemeldet wurden sowie einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren, mit Besitzeinweisung im Jahr 2021 gilt eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2021.
Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verfügbar und stehen dort zum herunterladen bereit. Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie die aktuell gültigen Richtlinien: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/umstrukturierung/
Es wird empfohlen die Anträge elektronisch über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer zu erstellen. Im WIP wird der Antragsteller durch Ausfüll- und Fehlerhinweise unterstützt. Nach der Datenerfassung sowie der Onlineübermittlung muss das erzeugte PDF-Dokument ausgedruckt und auf allen Seiten unterschrieben fristgerecht bei der zuständigen Kreisverwaltung abgegeben werden.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in den vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Antragsstellern, die widerrechtlich oder ohne Genehmigung angepflanzt haben, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.

3. Bodenprobenaktion

Vom 04. Januar bis 01. Februar 2021 können im Antragsverfahren Teil 2 die Fördermaßnahmen zur Umstrukturierung beantragt werden. Förderfähig sind nur Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz liegen und zuvor in einem Antrag Teil 1 gemeldet wurden sowie einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren, mit Besitzeinweisung im Jahr 2021 gilt eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2021.
Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verfügbar und stehen dort zum herunterladen bereit. Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie die aktuell gültigen Richtlinien: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/umstrukturierung/
Es wird empfohlen die Anträge elektronisch über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer zu erstellen. Im WIP wird der Antragsteller durch Ausfüll- und Fehlerhinweise unterstützt. Nach der Datenerfassung sowie der Onlineübermittlung muss das erzeugte PDF-Dokument ausgedruckt und auf allen Seiten unterschrieben fristgerecht bei der zuständigen Kreisverwaltung abgegeben werden.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in den vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Antragsstellern, die widerrechtlich oder ohne Genehmigung angepflanzt haben, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.

4. Wundbehandlung gegen Esca-Infektionen

Bei Rebschnittmaßnahmen besteht an den Wunden nun die Gefahr einer Infektion mit Esca-Erregern. Zum Schutz vor dem Eindringen der Pilze sind im umweltschonenden Weinbau die Präparate „Vintec“ und das neue Präparat „Tessoir“ für die Behandlung von Schnittwunden zugelassen. Die Anwendung von Vintec ist auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe erlaubt. Das Präparat enthält als Wirkstoff den antagonistischen Pilz Trichoderma atroviride SC1. Dem umweltschonenden Weinbau steht seit diesem Jahr zusätzlich auch das Mittel „Tessoir“ für die Behandlung von Schnittwunden an Reben im Freiland (Tafel- und Keltertrauben) zur Verfügung. Das Präparat enthält die Wirkstoffe Pyraclostrobin und Boscalid und bildet eine physikalische und chemische Barriere durch einen haltbaren Film auf der Schnittfläche. Die Polymerdispersion wird mit einem akkubetriebenen Applikationssystem (Tessoir System) direkt nach dem Rebschnitt auf die Schnittwunden appliziert. Die Anwendung kann in einem weiten Temperaturbereich erfolgen (auch bei leichtem Frost). Es ist zu beachten, dass dieses Produkt während des Rebenblutens nicht eingesetzt werden sollte.

5. Rückgabe von Pheromondispensern

Das Abhängen der Dispenser ist Bestandteil der Zulassung, daher sind die Altdispenser nach Ende der Saison abzuhängen und entsprechend zu entsorgen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass das Unterhäckseln eine illegale Entsorgung darstellt. Kleinere Mengen können hierzu über den Hausmüll, größere Mengen über das PAMIRA-System entsorgt werden. Im Frühjahr 2020 wurden erstmals über PAMIRA separate Sammlungen für Pheromondispenser angeboten. Eingesammelte Pheromon-Dispenser in Säcke verpacken und kostenfrei an den untenstehenden Sammelstellen abgeben. Zu diesem Termin erfolgt ausschließlich die Annahme von Pheromon-Dispensern und keine Annahme von Pflanzenschutz- und Flüssigdüngemittelverpackungen.
PAMIRA-Sondertermine für die Rückgabe von Pheromon-Dispensern:
Sammeltermin: 15.02. – 19.02.2021 jeweils von 08:00 – 17:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erhard Sopp