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1. Web-Seminare als Sachkundefortbildung

1. Web-Seminare als Sachkundefortbildung
Das DLR Rheinpfalz bietet am 01. und 08. Dezember 2020 von 08:30 – 10:30 Uhr je eine halbe Sachkundefortbildung als Web-Seminar an.
Eine Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmer nach Absolvierung von zwei halben Sachkundefortbildungen. Pro Computer und E-Mail-Adresse kann nur eine Person anerkannt werden. Die Anmeldung erfolgt unter: www.dlr.rlp.de, dort rechts unter Direkt zu „Sachkunde“ anklicken, dann „Fort- oder Weiterbildung – Fortbildungstermine“ und „Gartenbau – Weinbau“. Die gewünschte Veranstaltung auswählen und online anmelden.

Web-Seminar Weinbau 3 am 01. Dezember
Reinigung von Pflanzenschutzgeräten; das PAMIRA-System (Dr. Christine Tisch)
Die Laubwandfläche – ein neues System in Raumkulturen (Joachim Schmidt)
Integrierter Pflanzenschutz: Kirschessigfliege – die Befallssituation 2020 (Daniela Kameke)

Web-Seminar Weinbau 4 am 08. Dezember
Wasserschutz im Weinbau (Robin Husslein)
Integriertet Pflanzenschutz (Christine Kleber)
Weinbauliche Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Reben (Gerd Götz)
Mehltau-Pilze an der Rebe (Dr. Ruth Walter)

Ansprechpartner:
Siegfried Reiners Tel.: 06321/671 553
Cornelia Weindel Tel.: 06321/671 552

2. Beratungsprojekt – Ausbringung von Trester und Komposten

Bei der Ausbringung von Trester und Komposten ist nach § 5 der Düngeverordnung 2020 der Bodenzustand zu beachten: Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Sind diese Bodenzustände gegeben, dürfen im Weinbau keine Trester, Komposte, Miste oder Bodenabdeckungen wie Stroh und Holzhäcksel ausgebracht werden. Lediglich Kalkdünger bis 2% Phosphat dürfen auf gefrorenen Böden aufgebracht werden, sofern Abschwemmungen nicht auftreten.
Weiterhin ist bei der Ausbringung von Trester und Komposten der § 6 DüV 2020 Sperrfristen zu beachten: Düngemittel wie Trester mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (= mehr als 0,5% Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden!
Alle weiteren Informationen zur Ausbringung und Lagerung von Trester gemäß Düngeverordnung 2020 sind jederzeit abrufbar:
www.wasserschutzberatung.rlp.de>Box“Landesdüngeverordnung/DüV“>WEINBAU

(Quelle: Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Nr.: 28, DLR Rheinpfalz)

3. Prämienzuschuss zu Mehrgefahrenversicherungen (Hagel-/Frostversicherung)

Bei der Ausbringung von Trester und Komposten ist nach § 5 der Düngeverordnung 2020 der Bodenzustand zu beachten: Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Sind diese Bodenzustände gegeben, dürfen im Weinbau keine Trester, Komposte, Miste oder Bodenabdeckungen wie Stroh und Holzhäcksel ausgebracht werden. Lediglich Kalkdünger bis 2% Phosphat dürfen auf gefrorenen Böden aufgebracht werden, sofern Abschwemmungen nicht auftreten.
Weiterhin ist bei der Ausbringung von Trester und Komposten der § 6 DüV 2020 Sperrfristen zu beachten: Düngemittel wie Trester mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (= mehr als 0,5% Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden!
Alle weiteren Informationen zur Ausbringung und Lagerung von Trester gemäß Düngeverordnung 2020 sind jederzeit abrufbar:
www.wasserschutzberatung.rlp.de>Box“Landesdüngeverordnung/DüV“>WEINBAU

(Quelle: Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Nr.: 28, DLR Rheinpfalz)

4. KUW-Flyer (Imagebroschüre)

Von den KUW-Flyern (Imagebroschüre) haben wir eine größere Anzahl von Exemplaren nachdrucken lassen. Daher können wieder Flyer bei der Geschäftsstelle bestellt werden. Der Preis pro Exemplar beträgt 0,10 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Bestellungen am besten per E-Mail: KUW@dlr.rlp.de zusenden.

5. Bodenproben

Auch im Winter 2020/ Frühjahr 2021 bieten wir Ihnen die Teilnahme an einer gemeinsamen Bodenuntersuchungsaktion an. Parzellen, die vor dem Jahr 2015 letztmalig untersucht wurden, müssen neu beprobt werden. Laut Richtlinien sind je 1 Hektar Rebfläche, bzw. von jeder Parzellengruppe, in jeweils einer repräsentativen Leitparzelle Phosphat, Kali, Magnesium, Humus und pH-Wert im sechsjährigen Abstand zu ermitteln. Die gleichen Untersuchungen müssen in allen übrigen Parzellen mit über 25 Ar Fläche vor einer Wiederanpflanzung durchgeführt werden. Generell ist eine Probe des Oberbodens (0-30 cm) ausreichend. Vor einer Neubepflanzung wird eine Bodenuntersuchung auch des Unterbodens (30-60 cm) empfohlen. Die Bodenproben können Sie in der KUW-Geschäftsstelle abgeben. Zur Analyse leite ich Ihre Proben an das Bodenlabor der LUFA Speyer weiter. Die Anlieferung, Zusendung der Analysenergebnisse und die Gebührenabrechnung erfolgt nur noch direkt über den Beratungsring. Die Mitgliedsbetriebe erhalten dann vom KUW die Ergebnisse und eine Rechnung über die überwiesenen Gebühren für die Bodenanalysen.
Die LUFA berechnet den KUW-Mitgliedern, die Volluntersuchung inkl. Bor und Humus mit 14,60 € zzgl. MwSt..

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erhard Sopp