Rundschreiben 02/2021
Inhalt:
Online-Seminar
Online-Seminar: Humusaufbau und Bodenfruchtbarkeit im Weinbau fördern
Termin: Freitag, 26.03.2021, 14:00 – 18:00 Uhr
Inhalt: Welche Aspekte sind ausschlaggebend für dauerhaften Humusaufbau und Boden-fruchtbarkeit im Weinbau und wie können diese im Betrieb umgesetzt werden. Forschung, Beratung und Praxis gehen im Seminar aufbauend auf die einzelnen Themenfelder ein.
Im ersten Teil des Seminars wird ein Einblick in aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung im Hinblick auf Bodenaufbau und Humus gewährt. Darauf aufbauend sollen mögliche Handlungsalternativen im Weinbau dargestellt werden, um durch ein angepasstes Boden- und Begrünungsmanagement, die Bodenfruchtbarkeit im Weinbau zu fördern. Anschließend wird ein Weinbaupraktiker von seinen Erfahrungen, hinsichtlich Boden- und Begrünungsmanagement im eigenen Betrieb, berichten. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden eingeplant.
Programmablauf:
14:00 Uhr Einloggen und Technik-Check (Hinweise zur Software)
14:15 Uhr Begrüßung und Programmvorstellung
14:30 Uhr Humusaufbau und Bodenfruchtbarkeit durch Pflanzenvielfalt:
Aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
(Dr. Norman Gentsch, Institut für Bodenkunde, Leibnitz Universität Hannover)
15:30 Uhr Begrünungen trotz Sommertrockenheit?
Klimatische Herausforderungen mit angepasster Begrünung
im Weinbau meistern
(Jan Schiller, DLR Rheinpfalz)
16:00 Uhr Pause
16:30 Uhr Von der Ackerbohne bis zur Zwiebel: Begrünungen von A bis Z
(Martin Ladach, DLR Rheinpfalz)
17:00 Uhr Der Schneider nimmt Maß:
Vorstellung: Begrünung in der Praxis
(Hermann Schneider, Bioland-Weingut Hermann Schneider)
17:30 Uhr Kurze Zusammenfassung, offizieller Abschluss und Hinweis auf Livechat
17:40 Uhr Zeit für Fragen und Diskussionen
18:00 Uhr Ende der Online-Veranstaltung
Software:
Die Software Zoom wird verwendet. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Seminar. Stellen Sie sicher, dass Sie für die Dauer des Online-Treffens einen ruhigen Ort mit PC oder Laptop incl. Kamera, Lautsprecher sowie Mikrofonfunktion und eine stabile Internetverbindung zur Verfügung haben. Hier empfiehlt sich eine Verbindung über ein LAN-Kabel, nicht über das WLAN.
Kosten:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, da dieses Seminar im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) durchgeführt wird.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist nur online unter https://akademie.fibl.org/event/85 möglich.
Anmeldeschluss: Donnerstag, 18.03.2021
Ihr Ansprechpartner für inhaltliche Fragen:
Jan Schiller, DLR Rheinpfalz
Tel.: 06321/671-267, E-Mail: jan.schiller@dlr.rlp.de
Organisation:
FiBL Projekte GmbH, Marion Röther
Weinstraße Süd 51, 67098 Bad Dürkheim
Tel.: 06322/98970-235, Fax: 06322/98970-1,E- Mail: akademie@fibl.org
Hinweise zur Novellierung der Düngeverordnung DüV 2020 und der Landesdüngeverordnung LDüV 2021
2. Hinweise zur Novellierung der DüV 2020 und der LDüV 2021
In der neuen Landesdüngeverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat, sind für die Gebiete in mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpern (rote Gebiete) und in mit Phosphat belasteten eutrophierten Oberflächengewässerkörpern (gelbe Gebiete) zusätzliche Auflagen geregelt.
Für den Weinbau gelten somit in den belasteten Gebieten folgende zusätzliche Auflagen:
NITRAT-belastete Gebiete (rote Gebiete):
• Dokumentationspflicht (N-Düngebedarfsermittlung, betrieblicher Nährstoffeinsatz) schon ab einer Betriebsgröße von 1 ha, wenn die wesentlichen Nährstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha und Jahr, mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr) überschritten werden.
• Auf weinbaulich genutzten Flächen dürfen stickstoffhaltige Düngemittel (z.B. Trester, Komposte, Miste, Holzhäcksel, Stroh), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel im Zeitraum von 1. August bis zum 15. März nur aufgebracht werden, wenn im gleichen Zeitraum auf der betroffenen Fläche keine Bodenbearbeitung erfolgt. AUSNAHMEN: Tiefenlockerung in den Fahrspuren ohne wendende oder mischende Bearbeitung, Unterstockbodenbearbeitung mit einem Flächenanteil von höchstens 25% des Zeilenabstandes, flache Saatbettbearbeitung für eine Begrünungseinsaat
In Rebanlagen auf nitrat-belasteten roten Gebieten gilt daher beim derzeitigen Auffahren von Komposten, Misten, Trester, mineralischen und organischen N-Düngern ein Bodenbearbeitungs- und damit Einarbeitungsverbot in den Gassen bis 15. März, gemäß neuer Landesdüngeverordnung vom 01.01.2021. Ausnahme ist die Pflanzfeldvorbereitung in Jungfeldern! Im Hinblick auf die Rebenentwicklung und den Bodenzustand ist eine Bodenbearbeitung vor Ende März/Anfang April in der Regel sowieso nicht empfehlenswert.
PHOSPHAT-belastete Gebiete (gelbe Gebiete):
• Vor dem Aufbringen wesentlicher P2O5-Mengen (mehr als 30 kg/ha und Jahr) müssen für jeden Schlag Bodenproben gezogen werden. Schläge unter 0,5 ha können für die P2O5-Düngebedarfsermittlung zu Schlägen von maximal 2 ha zusammengefasst werden. Auf P2O5-überversorgten Böden, die im Weinbau die Regel sind, darf mit organischen Präparaten (Trester, Miste, Komposte) nur der P2O5-Entzug der Rebe nachgeführt werden. Einjahresgabe maximal 10 kg P2O5/ha, Dreijahresgabe maximal 30 kg P2O5/ha! Dies gilt nicht für mineralische Phosphat-Dünger und mineralische NPK-Dünger. Hier darf in der Versorgungsstufe E (mehr als 20 mg P2O5/100g Boden nach CAL-Methode) keine mineralische Phosphat-Düngung erfolgen.
Einsicht der belasteten Gebiete:
Im digitalen Agrarportal RLP ist das kostenlose Kartenwerk „GeoBox Viewer“ enthalten, in welchem Sie für Ihre Anbauflächen bis auf die Flurstücksnummer genau (über die Liegenschaftskarte) einsehen können, ob Ihre Flächen in einem Nitrat- und/oder Phosphat-Gebiet liegen.
Unter folgendem Pfad gelangen Sie zur GeoBox: https://geobox-i.de/GBV-RLP
Sobald Sie sich im Kartenwerk befinden, wählen Sie in der rechten oberen Menueleiste „Datenauswahl“ an. In der Datenauswahl ist der Layer „Belastete Gebiete nach DüV ab 2021“ enthalten, in welchem Sie durch Anklicken „Nitrat-belastete Gebiete“ bzw. Phosphat-belastete Gebiete“ auswählen.
Sämtliche Änderungen und Infos (Gesetzestexte, Merkblätter und Excel-Anwendungen) zur aktuellen Düngeverordnung finden Sie in übersichtlicher Form auf folgender Homepage:
www.wasserschutzberatung.rlp.de Klicken Sie dabei auf die Box „Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung“ und weiter auf den Menüpunkt WEINBAU.
Dort finden Sie alle Vorgaben und Dokumentationsunterlagen zur Thematik Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung.
Für weitere Detailfragen zur Düngung und Bodenpflege können Sie
Frau Dr. Claudia Huth (Tel.: 06321/671-228, E-Mail: claudia.huth@dlr.rlp.de) oder Herrn Robin Husslein (Tel.: 06321/671-236, E-Mail: robin.husslein@dlr.rlp.de) kontaktieren.
Bodenproben
2. Hinweise zur Novellierung der DüV 2020 und der LDüV 2021
In der neuen Landesdüngeverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat, sind für die Gebiete in mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpern (rote Gebiete) und in mit Phosphat belasteten eutrophierten Oberflächengewässerkörpern (gelbe Gebiete) zusätzliche Auflagen geregelt.
Für den Weinbau gelten somit in den belasteten Gebieten folgende zusätzliche Auflagen:
NITRAT-belastete Gebiete (rote Gebiete):
• Dokumentationspflicht (N-Düngebedarfsermittlung, betrieblicher Nährstoffeinsatz) schon ab einer Betriebsgröße von 1 ha, wenn die wesentlichen Nährstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha und Jahr, mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr) überschritten werden.
• Auf weinbaulich genutzten Flächen dürfen stickstoffhaltige Düngemittel (z.B. Trester, Komposte, Miste, Holzhäcksel, Stroh), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel im Zeitraum von 1. August bis zum 15. März nur aufgebracht werden, wenn im gleichen Zeitraum auf der betroffenen Fläche keine Bodenbearbeitung erfolgt. AUSNAHMEN: Tiefenlockerung in den Fahrspuren ohne wendende oder mischende Bearbeitung, Unterstockbodenbearbeitung mit einem Flächenanteil von höchstens 25% des Zeilenabstandes, flache Saatbettbearbeitung für eine Begrünungseinsaat
In Rebanlagen auf nitrat-belasteten roten Gebieten gilt daher beim derzeitigen Auffahren von Komposten, Misten, Trester, mineralischen und organischen N-Düngern ein Bodenbearbeitungs- und damit Einarbeitungsverbot in den Gassen bis 15. März, gemäß neuer Landesdüngeverordnung vom 01.01.2021. Ausnahme ist die Pflanzfeldvorbereitung in Jungfeldern! Im Hinblick auf die Rebenentwicklung und den Bodenzustand ist eine Bodenbearbeitung vor Ende März/Anfang April in der Regel sowieso nicht empfehlenswert.
PHOSPHAT-belastete Gebiete (gelbe Gebiete):
• Vor dem Aufbringen wesentlicher P2O5-Mengen (mehr als 30 kg/ha und Jahr) müssen für jeden Schlag Bodenproben gezogen werden. Schläge unter 0,5 ha können für die P2O5-Düngebedarfsermittlung zu Schlägen von maximal 2 ha zusammengefasst werden. Auf P2O5-überversorgten Böden, die im Weinbau die Regel sind, darf mit organischen Präparaten (Trester, Miste, Komposte) nur der P2O5-Entzug der Rebe nachgeführt werden. Einjahresgabe maximal 10 kg P2O5/ha, Dreijahresgabe maximal 30 kg P2O5/ha! Dies gilt nicht für mineralische Phosphat-Dünger und mineralische NPK-Dünger. Hier darf in der Versorgungsstufe E (mehr als 20 mg P2O5/100g Boden nach CAL-Methode) keine mineralische Phosphat-Düngung erfolgen.
Einsicht der belasteten Gebiete:
Im digitalen Agrarportal RLP ist das kostenlose Kartenwerk „GeoBox Viewer“ enthalten, in welchem Sie für Ihre Anbauflächen bis auf die Flurstücksnummer genau (über die Liegenschaftskarte) einsehen können, ob Ihre Flächen in einem Nitrat- und/oder Phosphat-Gebiet liegen.
Unter folgendem Pfad gelangen Sie zur GeoBox: https://geobox-i.de/GBV-RLP
Sobald Sie sich im Kartenwerk befinden, wählen Sie in der rechten oberen Menueleiste „Datenauswahl“ an. In der Datenauswahl ist der Layer „Belastete Gebiete nach DüV ab 2021“ enthalten, in welchem Sie durch Anklicken „Nitrat-belastete Gebiete“ bzw. Phosphat-belastete Gebiete“ auswählen.
Sämtliche Änderungen und Infos (Gesetzestexte, Merkblätter und Excel-Anwendungen) zur aktuellen Düngeverordnung finden Sie in übersichtlicher Form auf folgender Homepage:
www.wasserschutzberatung.rlp.de Klicken Sie dabei auf die Box „Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung“ und weiter auf den Menüpunkt WEINBAU.
Dort finden Sie alle Vorgaben und Dokumentationsunterlagen zur Thematik Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung.
Für weitere Detailfragen zur Düngung und Bodenpflege können Sie
Frau Dr. Claudia Huth (Tel.: 06321/671-228, E-Mail: claudia.huth@dlr.rlp.de) oder Herrn Robin Husslein (Tel.: 06321/671-236, E-Mail: robin.husslein@dlr.rlp.de) kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erhard Sopp