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1. Antragsverfahren – Umstrukturierung

Bis 31. Januar 2022 können im Antragsverfahren Teil 2 die Fördermaßnahmen zur Umstrukturierung für Rebflächen beantragt werden. Förderfähig sind nur Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz liegen und zuvor in einem Antrag Teil 1 gemeldet wurden sowie einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren, mit Besitzeinweisung im Jahr 2022 gilt eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 02. Mai 2022. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verfügbar und stehen dort zum herunterladen bereit. Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie die aktuell gültigen Richtlinien: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ Es wird empfohlen die Anträge elektronisch über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer zu erstellen. Im WIP wird der Antragsteller durch Ausfüll- und Fehlerhinweise unterstützt. Nach der Datenerfassung sowie der Onlineübermittlung muss das erzeugte PDF-Dokument ausgedruckt und auf allen Seiten unterschrieben fristgerecht bei der zuständigen Kreisverwaltung abgegeben werden. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich. Ab 2022 kann aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

2. Prämienzuschuss zu Mehrgefahrenversicherungen (Hagel-/Frostversicherung)

Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, erhalten einen Prämienzuschuss. Die Höhe der Unterstützung solle 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie und höchstens 200 Euro pro Hektar betragen. Auch bereits bestehende kombinierte Hagel-/Frostversicherungen können gefördert werden. Die entsprechenden Anträge sind bei den Kreisverwaltungen bis zum 30. Juni des Jahres zu stellen, für das eine Ernteversicherung gegen Hagel und Frost besteht. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf in der Weinbaukartei erfasste Flächen und deren Umfänge, die unter der Betriebsnummer des Erzeugers eingetragen sind. Dieselbe Fläche (Schlag) darf gegen Hagel und Frost nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein.

3. Bodenprobenaktion

Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, erhalten einen Prämienzuschuss. Die Höhe der Unterstützung solle 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie und höchstens 200 Euro pro Hektar betragen. Auch bereits bestehende kombinierte Hagel-/Frostversicherungen können gefördert werden. Die entsprechenden Anträge sind bei den Kreisverwaltungen bis zum 30. Juni des Jahres zu stellen, für das eine Ernteversicherung gegen Hagel und Frost besteht. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf in der Weinbaukartei erfasste Flächen und deren Umfänge, die unter der Betriebsnummer des Erzeugers eingetragen sind. Dieselbe Fläche (Schlag) darf gegen Hagel und Frost nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein.

4. Rückgabe von Pheromondispensern

Das Abhängen der Dispenser ist Bestandteil der Zulassung, daher sind die Altdispenser nach Ende der Saison abzuhängen und entsprechend zu entsorgen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass das Unterhäckseln eine illegale Entsorgung darstellt. Kleinere Mengen können hierzu über den Hausmüll, größere Mengen über das PAMIRA-System entsorgt werden. Über PAMIRA werden separate Sammlungen für Pheromondispenser angeboten. Eingesammelte Pheromon-Dispenser in Säcke verpacken und kostenfrei an den untenstehenden Sammelstellen abgeben.

PAMIRA-Sondertermine für die Rückgabe von Pheromon-Dispensern:

Sammeltermin: 14.03. – 18.03.2022 jeweils von 08:00 – 17:00 Uhr

RWZ Rhein-Main eG
Deidesheim Buschweg Nord 3

RWS Südpfalz mbH Ilbesheim
‚An der Aumühle 3

Richard Herbst Winzereinkauf Walsheim
Am Forstweg 2

RWS Südpfalz mbH Kirrweiler
Raiffeisenstr. 6

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erhard Sopp